04.05.2022
Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen auch, das Recht, ihren Wohnort zu wählen. Sie dürfen selbst entscheiden, mit wem und wie sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht ein Leben in der Gemeinschaft und verhindert Isolation und Absonderung. Das steht im § 9 SGB XII.