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Wir wurden leider übersehen – Prämie für pflegende Angehörige muss zu einer echten Prämie statt zu einer Verdienstausfalls-Anerkennung werden.

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10. Jun 2020

Schwerin, den 10. Juni 2020: Am 26. Mai gab das Sozialministerium M-V bekannt, dass pflegende Angehörige als Anerkennungsleistung eine Prämie von 500 Euro erhalten können. Dies ist missverständlich und so nicht richtig. Diese Prämie erhält nur, wer einen Verdienstausfall geltend machen kann. Damit ist sie keine Anerkennungsprämie, sondern eine Anerkennung und Würdigung des Verdienstausfalls, was sicherlich begrüßenswert ist.

Gar nicht anerkannt, sondern komplett ignoriert werden dabei die Leistung und der Mehraufwand von Eltern, die bspw. eine Rente beziehen. Sie betreuen seit 12 Wochen ihre erwachsenen Kinder zu Hause. Viele von ihnen konnten nur Teilzeit arbeiten. Sie brauchten Zeit für die Versorgung ihrer behinderten Kinder. Folglich beziehen diese Eltern eine geringe Rente, klaglos. Von dieser versorgen sie jetzt zusätzlich und ganz selbstverständlich ihre Kinder mit Behinderungen. Sie kochen, sie kaufen Desinfektionsmittel, Beschäftigungsmaterial und vor allem: Die Eltern, von denen viele zwischen 60 und 80 Jahren alt sind, betreuen 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche ihre inzwischen längst erwachsenen Kinder. Ebenfalls selbstverständlich, gerne, wie Eltern das eben tun und ebenfalls klaglos. Genau diese Menschen haben eine Anerkennungsprämie verdient, für den Dienst, den sie an der Gesellschaft seit vielen Jahren durch die Pflege ihrer Kinder leisten. Und genau diese Menschen sind ausgeschlossen von einer „Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige“, wie Ministerin Stefanie Drese in ihrer Pressemitteilung schreibt.

„Anerkannt werden muss die Leistung auch der nicht (mehr) arbeitenden pflegenden Angehörigen. Sie geben ihr Bestes. Und sie werden in der Öffentlichkeit nicht gesehen. Sie verdienen unser aller Wertschätzung und eben auch die Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige," fordert Clemens Russell, Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe M-V e.V.

Der Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Der Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzt sich seit 30 Jahren für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. Der Verband hat 17 Orts- und Kreisverbände sowie neun gemeinnützige Gesellschaften und ca. 1700 Mitglieder. Mit etwa 120 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen hat die Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein umfassendes Netz kompetenter Hilfe aufgebaut. Besondere Hilfe hat der Lebenshilferat als Gremium der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung. Ein umfassendes Programm der Weiterbildung steht für Menschen mit Behinderung, Fachkräfte und Eltern bzw. Angehörige zur Verfügung. Vorsitzende der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2015 Dr. Antje Bernier. Die Lebenshilfe ist bundesweit aktiv als Elternverband und Selbsthilfe-Vereinigung. Mit Partnern in Georgien und Weißrussland besteht eine langjährige Zusammenarbeit..

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