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Vom Koalitionsvertrag M-V haben wir in Sachen Inklusion mehr erwartet.

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03. Dez 2021

In der Koalitionsvereinbarung M-V heißt es: „Die Inklusion ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.“ Inklusion berührt alle Lebensbereiche. Ihr Kern: Alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen – auch denen mit Beeinträchtigungen – gleichermaßen zu ermöglichen. „Wie Inklusion in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll, dazu suchen wir vergeblich ...

Schwerin, den 03. Dezember 2021: Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember hält das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wach. Auch in unserem Land.

In der Koalitionsvereinbarung M-V heißt es: „Die Inklusion ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.“ Inklusion berührt alle Lebensbereiche. Ihr Kern: Alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen – auch denen mit Beeinträchtigungen – gleichermaßen zu ermöglichen. Inklusion umzusetzen bedeutet, die gesellschaftlichen Strukturen, also die als „allgemein" verstandenen Orte, Dienste und Einrichtungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen auffindbar, zugänglich und weitgehend selbstständig nutzbar sind.
„Wie Inklusion in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll, dazu suchen wir vergeblich Konkretisierungen im Koalitionsvertrag“, so Clemens Russell, Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Inklusion betrifft natürlich das Thema Bildung. Aber nicht nur das. Es ist eben nicht damit getan, in einer Legislaturperiode einen Tag der Menschen mit Behinderung festzulegen und durchzuführen. Clemens Russell dazu: „Ich wundere mich über die Mutlosigkeit und Zurückhaltung, wenn es darum geht, bereits ausgearbeitete Handlungsempfehlungen durch konkrete Aussagen im Vertrag festzuschreiben. Solche wurden bspw. am 28. Mai 2021 am 2. Tag der Menschen mit Behinderungen im Landtag M-V sehr deutlich präsentiert.“

Auch wenn über Gesundheit gesprochen wird, brauchen wir angemessene Vorkehrungen, damit auch Menschen mit Behinderungen in den vollen Genuss guter Leistungen kommen. Damit wir bei der Stadtentwicklung und bei Baumaßnahmen von öffentlichen und privaten Gebäuden von vornherein alle Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten berücksichtigen, brauchen wir ein landesfinanziertes Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit, um Fachleute, Betroffene und Behörden über Knowhow und Finanzierbarkeit zu informieren.

Leicht erkennbar ist das beim Thema Wohnen. Hier fehlen Ansätze, wie wir den dringenden Bedarf an neuem, sozialverträglich finanzierbarem und barrierefreiem Wohnraum decken wollen. An den vielen Standorten der Lebenshilfe in M-V warten allein ca. 150 Familien von Kindern und Erwachsenen mit einer geistigen Beeinträchtigung dringend und zum Teil seit Jahren auf eine neues Wohnangebot in einer geeigneten Wohnform. Und es werden von Jahr zu Jahr mehr.

Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, die Sätze für die „Kosten der Unterkunft“ bei den Menschen mit Behinderung zu überprüfen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dem angekündigten Überprüfen müssen Lösungsvorschläge folgen, die zeigen, wie barrierefreier Wohnraum auch für Menschen mit geistigen Behinderungen bezahlbar werden soll.

Wir kommen nicht weiter im Bereich der Personenzentrierung und dem neuen Leistungsgeschehen, solange wir keinen Landesrahmenvertrag haben, der auch von unseren Landkreisen und kreisfreien Städten unterschrieben ist.

Was haben Menschen mit Behinderungen davon, wenn sich Landkreise und Land langwierige Auseinandersetzungen darüber liefern, wie die zusätzlichen Kosten für die Aufwendungen durch das Bundesteilhabegesetz finanziert werden? Welche haben Eltern von rechtlichen Ansprüchen, die nur zögernd umgesetzt werden, wenn deren Kinder zu lange auf Zusagen für dringend notwendige Frühförderungen warten müssen?

Ganz offensichtlich kommt auf uns und die anderen Verbände der Behindertenselbsthilfe und den künftigen Inklusionsförderrat, der alle Landesgesetze auf Barrierefreiheit und Zusammenspiel mit Inklusion überprüft, wieder viel Arbeit zu. Dr. Antje Bernier, Landesvorsitzende der Lebenshilfe in M-V fordert: „Die neue Landesregierung sehen wir viel deutlicher als im Koalitionsvertrag erkennbar in der Pflicht, Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsthema anzuerkennen. Das heißt Inklusion wird selbstverständlich für alle Ressorts und in aller Konsequenz. Inklusion und Barrierefreiheit ist personell zu untersetzen, finanziell auf feste Füße zu stellen und strategisch umzusetzen. Erfolg werden wir natürlich nur gemeinsam haben, zum Vorteil von Menschen mit und ohne Behinderung. Lassen Sie uns noch mehr als bisher an einem Strang ziehen. Nutzen wir einfach jede Gelegenheit, dies unter Beweis zu stellen. Wir sind dabei, seit mehr als 30 Jahren.“

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