Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligtwerden.“ wird in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen.
Die Dienststellen des Bundes müssen Benachteiligungen beseitigen.
Teilhabe heißt: Menschen mit Behinderungen können genauso leben, arbeiten, helfen, wohnen, mitmachen, wie Menschen ohne Behinderung.
»Wir wollen mehr als nur dabei sein!«
»Der Landesverband hat sich ganz stark dafür eingesetzt, dass es keine Absonderung mehr gibt. Wir haben immer gesagt, dass wir alle Menschen mitnehmen, egal wie schwerst-mehrfachbehindert
sie sind. Das ist auch heute noch wichtig.«
Dr. Almut Schultz, Vorsitzende der Lebenshilfe Ludwigslust