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Gesetze gegen Barrieren

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Gesetze für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung

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Tafel 5

Zeichnung: Eine alte Waage mit goldenen Wag-Schalen

Gesetze gegen Barrieren.

Barrieren sind Hindernisse.

Barrieren behindern die Teilhabe von manchen Menschen.

Deshalb können Menschen mit Beeinträchtigung nicht überall mit-machen.

Gesetze regeln die Rechte der Menschen.

Gesetze gegen Barrieren regeln die Teilhabe-Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung.

Alle Menschen haben die gleichen Menschen-Rechte.

Alle müssen gleich gut teilhaben können:

Alle müssen in der Gesellschaft gleich gut mit-machen können.

Deshalb darf es Barrieren nicht geben.

Aber leider gibt es noch verschiedene Barrieren.

Viele Menschen mit Beeinträchtigung kennen den Satz:

„Menschen sind nicht behindert.
Menschen werden behindert.“



Ein Beispiel:

Ein Vortrag ist im Obergeschoss.

Ein Mensch im Rollstuhl kann eine Treppe nicht nutzen.

Die Treppe behindert die Teilnahme am Vortrag.

Die Treppe ist eine Barriere.

Deshalb muss es eine Rampe oder einen Aufzug geben.


Ein anderes Beispiel:

Ein Mensch mit Hörbehinderung möchte auch am Vortrag teilnehmen.

Dieser Mensch kann die Treppe benutzen.

Aber er kann einen Vortrag nicht hören.

Dann ist die Sprache eine Barriere.

Deshalb braucht der Mensch mit Hörbehinderung:

Eine technische Hörhilfe oder eine Assistenz.

Gesetze gegen Barrieren müssen Vieles berücksichtigen.

Die Gesetze müssen die Teilhabe für Alle regeln.

Jeder Mensch mit Beeinträchtigung braucht andere Unterstützung.

Die Politik muss die Gesetze immer weiter verbessern.

Bis vor 30 Jahren waren die Gesetze so: Menschen mit Beeinträchtigung hatten sehr wenige Rechte.

Es gab nicht das Recht auf Barriere-Freiheit.

Es gab auch nicht das Teilhabe-Recht.

Die meisten Menschen mit Beeinträchtigung durften nicht selbst entscheiden und nicht selbst mit-bestimmen.

Im Gesetz standen die Wörter Fürsorge und Entmündigung.


Was bedeuten diese Wörter?

Fürsorge bedeutet:

Ein Gericht bestimmt einen Betreuer oder eine Betreuerin.

Das Gericht nennt diese Person: Vormund.

Die betreute Person heißt dann: Mündel.

Das Mündel darf nicht selbst entscheiden.

Der Vormund hat alle Entscheidungs-Rechte.

Der Vormund muss das Mündel nicht fragen.

Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung hatten damals einen Vormund.

Der Vormund hat alles entschieden.

Zum Beispiel:

  • Über Geld-Angelegenheiten.
  • Über den Arbeitsplatz.
  • Über das Wohnen.
  • Bei Wahlen.

Ein Gericht bestimmt einen Vormund für einen Menschen?

Das nennt man: Entmündigung.

Man sagt auch: Der Mensch ist entmündigt.

Die Selbsthilfe und andere Menschen haben sich für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung eingesetzt.

Dann hat die Politik die Gesetze immer weiter verbessert.

Wir fordern auch in Zukunft weitere Verbesserungen.

So hat die Politik die Gesetze angepasst:

Seit dem Jahr 1992 gibt es das Betreuungs-Recht.

Das Betreuungs-Recht bestimmt:

Alle Menschen haben das Recht auf Selbst-Bestimmung.

Jeder und jede soll selbst-bestimmt entscheiden:

  • Wo und wie will ich wohnen.
  • Wo und was will ich arbeiten.
  • Wo und was will ich lernen.
  • Was will ich in meiner Freizeit machen.


Ein Mensch mit Beeinträchtigung braucht Unterstützung?

Dann kann er oder sie eine Betreuung bekommen.

Die Betreuung unterstützt bei Entscheidungen.

Die Betreuung darf aber nicht alleine entscheiden.

Sie muss den betreuten Menschen mit Beeinträchtigung fragen.

Fürsorge und Entmündigung gibt es nicht mehr!

Die Grundrechte

Die Grundrechte stehen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Alle Grundrechte sind Menschen-Rechte:

Jeder Mensch in Deutschland muss diese Rechte haben.

Alle Gesetze und Vorschriften müssen sich an die Grundrechte halten.

Vor 28 Jahren hat die Politik die Grundrechte ergänzt.

Seit dem Jahr 1994 steht im Grundgesetz:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt sein.

Die Gesellschaft musste also bei Entscheidungen die Menschen mit Beeinträchtigung berücksichtigen.

Aber damals hatten die Menschen mit Beeinträchtigung noch nicht das Recht auf Barriere-Freiheit.

Deshalb hatten damals nicht alle Menschen gleich gute Möglichkeiten.

Viele Menschen mit Beeinträchtigung mussten weiter in besonderen Einrichtungen sein.

Ein Beispiel:

Unterstützung für Kinder mit Beeinträchtigung hat bedeutet:

Der Staat hat Sonder-Kindergärten und Sonder-Schulen unterstützt.

Kinder mit und ohne Beeinträchtigung waren nicht zusammen.

Es gab auch nicht ausreichend Bildungs-Angebote für Kinder mit schweren Mehrfach-Behinderungen.

Ein anderes Beispiel:

Die Politik hat die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützt.

Ein Mensch mit Beeinträchtigung wollte auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten? Dann hat die Politik wenig unterstützt.

Menschen mit Beeinträchtigung hatten deshalb Nachteile.

Eine Arbeits-Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt war frei?

Ein Mensch mit Beeinträchtigung konnte sich bewerben.

Aber viele Betriebe haben lieber einen Menschen ohne Beeinträchtigung eingestellt.


So gab es damals verschiedene Gruppen in der Gesellschaft.

Menschen mit und ohne Beeinträchtigung sind selten zusammen gekommen.

Viele Barrieren haben die Menschen mit Beeinträchtigung behindert.

Deshalb konnten diese Menschen oft nicht selbst entscheiden.

Und deshalb waren die meisten Menschen mit Beeinträchtigung in Sonder-Einrichtungen.

Die Menschen mit Beeinträchtigung durften manchmal mit-machen.

Aber sie waren nicht normales Mitglied in der Gesellschaft.

Das heißt auch Integration.

Heute fordern die Gesetze Inklusion.

Das Wort Inklusion heißt:

Menschen mit und ohne Beeinträchtigung leben und lernen zusammen.

Alle haben gleich gute Möglichkeiten.

Und alle entscheiden mit.

Das ist: Eine Gesellschaft für Alle.

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die Abkürzung für das Gesetz ist: BGG.

Das Gesetz gibt es seit dem Jahr 2002.

Gleich-Stellung bedeutet:
Nachteile von Menschen mit Beeinträchtigung abschaffen.

Menschen Beeinträchtigung sollen möglichst selbst-ständig leben.

Dazu gehört zum Beispiel:

Sie müssen sich selbst-ständig fort-bewegen können.

Und sie müssen für sich selbst sprechen können.

Deshalb müssen Informationen auch für alle verständlich sein.


Deshalb hat die Politik vor 20 Jahren bestimmt:

Jedes Amt in Deutschland muss für Barriere-Freiheit sorgen.

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz nennt Vorschriften für die Barriere-Freiheit.

Einige Beispiele:

  • Neue Gebäude und Umbauten müssen barriere-frei sein.
  • Die Mitarbeitenden von Ämtern müssen leicht verständlich sprechen.
  • Briefe an Menschen mit geistiger Beeinträchtigung müssen in Leichter Sprache sein.
  • Briefe an blinde Menschen müssen barriere-frei für Blinde sein.
  • Das Gesetz erlaubt die Gebärden-Sprache.
Zeichnung: Ein Mädchen in farbenfroher Kleidung mit einer Rollator-Gehhilfe steht vor einer Treppe. Zum Glück hat sie einen Propeller. Der hilft ihr dann beim Treppensteigen.
© Landesverband der Lebenshilfe MV e. V.

Die UN-BRK

UN-BRK ist die Abkürzung für die:

Behinderten-Rechts-Konvention der Vereinten Nationen.


Konvention ist ein anderes Wort für Vereinbarung.

Die Vereinten Nationen sind eine Gemeinschaft von vielen Ländern.

Fast alle Länder der Welt gehören zu den Vereinten Nationen.

Auch Deutschland gehört dazu.

Die Länder der Vereinten Nationen haben Zusammen-Arbeit vereinbart:

  • Für den welt-weiten Frieden und
  • Für die Menschen-Rechte von allen Menschen auf der Welt.

Die UN-BRK ist eine besondere Vereinbarung der Vereinten Nationen.

Die UN-BRK gibt es seit dem Jahr 2008.


Die UN-BRK bestimmt die Menschen-Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung welt-weit.

Die Länder der Vereinten Nationen haben unterschrieben:

  • Die Länder unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung.
    Damit welt-weit alle Menschen selbst-bestimmt leben können.
  • Teilhabe und Inklusion sind ein Menschen-Recht.
    Menschen mit Beeinträchtigung gehören gleich-berechtigt dazu.
  • Jedes Land muss Gesetze bestimmen:
    Für die gleich gute Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung.
  • Die Gesellschaft muss die Inklusion möglich machen.
    Die Gesellschaft muss deshalb Bescheid wissen über die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung.
    Die Länder wollen die Gesellschaft besser informieren.

Die UN-BRK gilt in Deutschland seit 13 Jahren.

Das heißt auch:

Deutschland muss gleich-berechtigte Teilhabe für Alle schaffen.

Und es muss überall Barriere-Freiheit für Alle geben.

Die Regierung muss dafür Gesetze schaffen.

Die Menschen mit Beeinträchtigung dürfen mit-bestimmen.

Menschen mit Beeinträchtigung wissen selbst am besten:

Was sie brauchen für die Barriere-Freiheit.

Die Regierung muss die Menschen mit Beeinträchtigung fragen.

Deshalb fordern die Menschen mit Beeinträchtigung:

„Nichts über uns ohne uns“

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Abkürzung für das Gesetz ist BTHG.

Das Gesetz gibt es seit dem Jahr 2017.

Das ist seit 5 Jahren.

Das BTHG soll das Teilhabe-Recht weiter verbessern.

Deshalb bestimmt das BTHG neue Regeln für Teilhabe und Selbst-Bestimmung.

Das Teilhabe-Recht steht jetzt im Sozial-Gesetz-Buch 9.


Was will die Politik mit dem neuen BTHG erreichen?

Menschen mit Beeinträchtigung sollen selbst besser über die Wünsche und Ziele im Leben mit-bestimmen.

Und sie sollen sich für ihre Ziele einsetzen.

Die Menschen mit Beeinträchtigung können Unterstützung bekommen.

Zum Beispiel:

  • Hilfsmittel.
  • Betreuung oder Assistenz.

Die Unterstützung heißt Eingliederungs-Hilfe.

Die Unterstützung muss passen:
Damit die Menschen ihre Ziele schaffen können.
Deshalb sollen die Menschen einen Teilhabe-Plan machen.

Die Menschen mit Beeinträchtigung haben passende Unterstützung?
Dann können die Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gleich gut:

  • Leben.
  • Wohnen.
  • Arbeiten.
  • Helfen.
  • In der Gesellschaft mit-machen.


Selbst-Bestimmung bedeutet: „Ich weiß doch selbst, was ich will.“

Das BTHG ist ein Bundes-Gesetz.

Das bedeutet: Das Gesetz gilt überall in Deutschland.

Das BTHG bestimmt Regeln für die Eingliederungs-Hilfe.

Jedes Bundesland muss die Regeln anwenden:

Damit die Menschen mit Beeinträchtigung die Unterstützung bekommen.

Die Landes-Regierung muss also die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung möglich machen.

Zum Beispiel:

  • Sie muss die Kosten für Unterstützungs-Leistungen planen.
  • Sie muss für eine Umwelt ohne Barrieren sorgen.

Das Landesbehinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die Abkürzung für das Gesetz ist LBGG.

Das LBGG wurde zuletzt im Jahr 2021 verbessert.

Das LBGG ergänzt das Bundes-Teilhabe-Gesetz.

So will die Landes-Regierung die Teilhabe möglich machen und die UN-BRK einhalten.

Die Landes-Regierung hat einen Plan:
Den Maßnahmen-Plan MV.

Im Maßnahmen-Plan MV stehen zum Beispiel:

  • Planungen für mehr Barriere-Freiheit im öffentlichen Leben.
  • Planungen für gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung.
  • Planungen für die Unterstützung am Arbeitsplatz für Menschen mit Beeinträchtigung.
  • Planungen für mehr Inklusion bei Veranstaltungen.

Der Maßnahmen-Plan hat das Ziel:

Die Teilhabe für Alle immer weiter verbessern.

Die Menschen mit Beeinträchtigung können mit-helfen:

Sie können die Maßnahmen bewerten.

Sie können Vorschläge machen und Kritik sagen.

So können sie ihre Interessen selbst vertreten.

Selbst-Vertretung heißt:
Menschen mit Beeinträchtigung bestimmen mit in der Politik.

Die Selbst-Vertretung ist wichtig:

Die Politik muss die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung gut berücksichtigen.

Aber das gelingt nicht immer gut.

Es gibt immer noch viele Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigung.

Vieles muss noch besser werden.

Deshalb arbeitet die Lebenshilfe mit in der Selbst-Vertretung.

Die Lebenshilfe informiert über die Bedürfnisse der Menschen.

Die Lebenshilfe fordert immer wieder die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung.


Frau Dr. Almuth Schultz sagt das so:

„Der Landes-Verband hat sich auch ganz stark dafür eingesetzt, dass es keine Absonderung mehr gibt.

Wir haben immer gesagt, dass wir alle Menschen mit-nehmen, egal wie schwerst-mehrfach behindert sie sind.

Und das ist immer noch unser Thema, bei dem wir ganz doll auch aufpassen müssen.“

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