10.06.2020
Schwerin, den 10. Juni 2020: Am 26. Mai gab das Sozialministerium M-V bekannt, dass pflegende Angehörige als Anerkennungsleistung eine Prämie von 500 Euro erhalten können. Dies ist missverständlich und so nicht richtig. Diese Prämie erhält nur, wer einen Verdienstausfall geltend machen kann. Damit ist sie keine Anerkennungsprämie, sondern eine Anerkennung und Würdigung des Verdienstausfalls, was sicherlich begrüßenswert ist.