Der Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern entschied in 2009 die Gründung der Arbeitsgruppe Netzwerkkoordination-Einrichtungen und Dienste.
Die sechszehn Mitglieder der AG sind Sozialunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erbringen Leistungen in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Frühförderung, Kindertagesstätten für Menschen mit vorrangig geistiger Behinderung.
In der Regel werden die Unternehmen durch die Leiterin oder Leiter der Verwaltungen in der AG vertreten.
Bis auf zwei Mitglieder sind alle in der Lebenshilfe organisiert.
Die überwiegende Anzahl der Leistungen werden aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert. Die Umsetzung geschieht in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Landesrahmenvertrags (LRV). Er bietet eine wichtige Grundlage für Entwicklung und Planbarkeit sowie Verhandlung mit den Kostenträgern. Diese Verhandlungen führt jeder Träger individuell.
Bei den Verhandlungen mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Kommunaler Sozialverband) oder den Landkreisen geht es um viel Geld. Sie müssen sehr gut vorbereitet werden. Es sind harte Verhandlungen.
Hier setzt die Arbeit der AG an. Ziel der AG ist seine Mitglieder dabei zu unterstützen, Verhandlungen über Kostensätze erfolgreich abzuschließen. Die Aufgaben der Arbeitsgruppe lauten:
Durch die enge Zusammenarbeit in der AG konnte vereinbart werden, die wichtigsten Kennzahlen aller Träger für die Finanzierung unserer Leistungen in einer passwortgeschützten Datenbank zu erfassen und für alle sichtbar zu machen.
Die Programmierung erlaubt Vergleiche zwischen den Trägern zu erstellen und erfasst das Verhandlungsgeschehen der Träger. Jeder Träger ist gehalten die Daten in seinem Bereich zu aktualisieren.
Kooperationen entwickeln sich überall dort, wo der Transfer von Know How und spezifischer Informationen im Kontext der Kostensatzverhandlungen notwendig ist und geboten erscheint.
Es wurden Standards für Kostensatzverhandlungen erarbeitet.
Inklusion, Ökonomisierung der Sozialarbeit, die Sicherung von Fachkräften, das zu erwartende Bundesteilhabegesetz, - um nur einige Beispiele zu nennen - , sind Herausforderungen und Zukunftsthemen. Rechtsrahmen und Finanzierung der Leistungen ändern sich beständig. Hier greift die AG relevante Themen auf. Dabei steht die Finanzierung und konzeptionelle Gestaltung der Leistungen stets im Vordergrund.
Die Mitglieder der AG treffen sich viermal im Jahr. Die Dokumentation der Netzwerkarbeit erfolgt im Intranet.
Verhandlungen mit dem kommunalen Sozialverband führen die Träger selbständig, werden jedoch im Vorfeld unterstützt. In seltenen Fällen nimmt der AG Leiter an den Verhandlungen teil.
Die AG wird auf Bundesebene in einer Arbeitsgruppe der Kostensatzverhandler bei den Landesverbänden vertreten.
Auch in anderen Gremien der Bundesvereinigung der Lebenshilfe ist die AG vertreten, Beispiel Schulassistenz.