Es gibt viel zu wenig barrierefreie Wohnungen und die vorhandenen sind zu teuer. Allein bei den Dreescher Werkstätten in Schwerin stehen 60 Menschen auf der Warteliste für einen Wohnplatz. Landesweit sind es hunderte.
„Wir fordern von der Politik: Findet eine Lösung. Ermöglicht es uns und anderen, barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Macht Teilhabe möglich!“, sagt Clemens Russell, Landesgeschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wird eine Wohnung heute barrierefrei gebaut oder saniert, müssen pro Quadratmeter zwischen 12 und 14 Euro Miete verlangt werden, um den Bau überhaupt zu refinanzieren, also um die Kosten decken zu können.
Die meisten Menschen mit Behinderung können das nicht bezahlen. Sie bekommen von der Kommune etwa 6 Euro Zuschuss pro Quadratmeter.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – das ist eine Kernforderung der UN-Behindertenrechtskonvention. In Deutschland umgesetzt wird sie u.a. durch das Bundesteilhabegesetz. Teilhaben, das bedeutet auch, eigenständig wohnen zu können und nicht, als erwachsener Mensch mit Behinderung noch bei den Eltern zu leben, sondern in einer eigenen, barrierefreien Wohnung.
Viele Menschen mit Behinderungen haben spezielle Ansprüche an ihren Wohnraum. Er muss Platz für die Assistenzbedarfe lassen, denn wer Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, für den Rollstuhl und in vielen anderen Bereichen helfende Hände braucht, der muss sich in seiner Wohnung bewegen können, braucht breitere Türen, einen Aufzug und vieles mehr.
Für Neubau und Sanierung heißt das: Ein adäquater Lebensraum, in dem Teilhabe so realisiert werden kann, wie sie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird, kostet mehr als der Bau anderer Wohnungen. Die Preise im Baugewerbe steigen, Baupreiserhöhungen um bis zu 100 Prozent sind in den vergangenen Jahren beinahe zum Normalfall geworden. Für die finanzierten 6 Euro je Quadratmeter kann niemand barrierefreien Wohnraum schaffen.
Die UN-Behindertenrechtkonvention legt fest, dass jeder Mensch das Recht auf eine Mindest-Lebensqualität hat. Das Recht auf eigenen Wohnraum ist davon umfasst.
„Ich bin erwachsen und ziehe Zuhause aus!“
„Das geht leider jetzt noch nicht, bitte warten Sie noch etwas!“ - Diese Antwort hören Menschen mit Behinderung nun schon seit Jahren in Schwerin.
Warten und geduldig sein können die Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben sie diese Fähigkeiten leider zur Genüge üben können.
Aber aus Geduld und Verständnis wird Wut und schließlich Resignation.
Wir wollen weder wütend sein, noch resigniert.
Wir wollen ein Grundrecht umgesetzt sehen.
Wir fordern eine angemessene Veränderung der rechtlichen Grundlagen für die Schaffung barrierefreien Wohnraums! Jetzt!!
„Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben.“ (Artikel19 der UN-Behindertenrechtskonvention)
Martina Brockmann
Vorsitzende Lebenshilfe Schwerin e.V.
Wir haben großen Respekt vor den Leistungen von Eltern und Angehörigen, die Menschen mit Behinderung zu Hause betreuen und pflegen. Leider vergisst die Politik stetig, diese Lebensleistung anzuerkennen. Viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wünschen sich ein barrierefreies Wohnen mit einer verlässlichen Begleitung. Um ihr Teilhaberecht zu verwirklichen, haben etwa 30 Menschen einen Antrag auf einen Platz in den Häusern der besonderen Wohnform der Wismarer Werkstätten GmbH gestellt. Diese (30 Anträge) liegen beim Leistungsträger vor. Der erkennt diese Bedarfe auch an. Doch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erschweren die Umsetzung dringend erforderlicher Kapazitätserweiterungen. Wir fordern geeignete gesetzliche Regelungen, um diesen Rechtsanspruch auf selbstbestimmtes Wohnen verwirklichen zu können.
Thilo Werfel
Geschäftsführer Wismarer Werkstätten GmbH
„60 Menschen mit Behinderung stehen allein bei uns auf der Warteliste für eine barrierefreie Wohnung in Schwerin. Das heißt 60 Mal Hoffnung auf individuelles, selbstbestimmtes Wohnen. Das heißt 60 Mal Enttäuschung, sich mit rund 6 Euro Mietzuschuss pro Quadratmeter nie die Miete für eine geeignete barrierefreie Wohnung leisten zu können. Und das heißt für uns als Dreescher Werkstätten, dass die Warteliste bestehen bleibt und noch anwachsen wird. Denn aktuell besteht keine finanzierbare Möglichkeit, diesen Wohnraum, den diese 60 Menschen – und noch viele mehr – auf Grund ihrer Behinderung dringend benötigen, durch Sanierung oder Neubau schaffen zu können. Wir brauchen hier endlich einen grundlegenden politischen Richtungswechsel!“
Stephan Hüppler
Geschäftsführer Dreescher Werkstätten gGmbH
Egal ob Wohneigentum oder Mietwohnung, wer früher an barrierefreie Lösungen denkt, hat später die Nase vorn. Wohneigentümer_innen und Vermieter_innen sind mit barrierefreiem Wohnraum immer gut beraten, denn Lebenssituationen ändern sich ständig. Mieterinnen und Mieter, die Kinder bekommen oder selbst pflegebedürftig werden, müssen nicht ausziehen. Einkäufe kommen mit wenig Kraftaufwand in die Wohnung und der Müll wieder raus. Kinderwagen oder Koffer, sogar Möbel können hinein oder heraus gerollt werden. Ohne bauliche Änderungen pflegebedürftigen Eltern aufnehmen, wenn es nötig wird. Nächsten Monat, nächstes Jahr? Was spricht dagegen?
Dr. Antje Bernier
Behindertenbeauftragte und Lehrbeauftragte der Hochschule Wismar,
Studiengangsleiterin Master-Fernstudiengang Integrative StadtLand-Entwicklung,
Vorstandsvorsitzende des Landesverbands der Lebenshilfe M-V e.V.
In der Wohnstätte der Lebenshilfe verstehen wir, dass die Hilfe- und Betreuungsleistungen auf der Grundlage von Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Individualisierung, Normalisierung und sozialer Integration erbracht werden. Die Bewohner sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und am Leben in der „normalen Gesellschaft“ teilhaben können.
Es wird ein Lebensumfeld geschaffen, in dem sie sich zu Hause fühlen, die Gemeinschaft mit einer Vielzahl von Anregungen, aber auch Ruhe und Entspannungsräume finden. Individualität und die Würde des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der Arbeit in der Wohngruppe.
Als Elternvereinigung ist uns der Erhalt von Familienbanden, aber auch die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten ein wesentliches Anliegen.
Davon ausgehend verfolgen wir das Ziel, mittels ambulanter Hilfen, Menschen mit Behinderungen vergleichbare Lebensverhältnisse und Lebensperspektiven wie nichtbehinderten Menschen zu eröffnen bzw. sie auf diesem Weg zu begleiten.
Die Betreuung der Menschen mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit muss sich nach deren individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten richten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nutzer im Ambulant Betreuten Wohnen ernst genommen und ihre Meinungen, Vorstellungen und Wünsche aktiv unterstützt werden.
Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung haben einen Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Elternhaus im selben Alter zu verlassen wie andere junge Leute auch.
Wohnen bedeutet nicht nur ein Dach über dem Kopf, Versorgung und Verpflegung. Wohnen bedeutet vor allem: Geborgenheit, Eigenständigkeit, die Möglichkeit des Rückzugs in die eigenen vier Wände oder mit anderen zusammen sein. Dazu gib es verschiedene Wohnformen: Wohnstätten, Außenwohngruppen, Gruppenwohnungen, externes Wohnen, dezentrales stationäres Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, Eltern-Kind-Wohnen und Probewohnen bzw. Wohntraining.
Die Lebenshilfe versteht sich als Anbieter moderner Dienstleistungen im Behindertenbereich. Wir fühlen uns verpflichtet, die Leistungen und vertraglichen Regelungen transparent und verständlich darzustellen.
GWW Pasewalk - Fachbereich Wohnen
An den Stadtwerken 5
17309 Pasewalk
Telefon: 03973 208127
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www.gww-pasewalk.de
Lebenshilfe für Behinderte Neubrandenburg e.V. Wohnstätte
Einsteinstraße 4
17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 7616579
Telefax: 0395 761658
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www.lebenshilfe-neubrandenburg.de
Pflege- und Fördereinrichtung Hagenow
Schweriner Straße 34
19230 Hagenow
Telefon: 03883 61920
Telefax: 03883 619229
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www.LHW-zukunft.de
Wohnen und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit autistischen Störungen „Haus Erlenbruch“
Dorfstraße 32
17091 Groß Teetzleben
Telefon: 03961 262502
Telefax: 03961 262501
whnnlbnshlf-nbrndnbrgd
www.lebenshilfe-neubrandenburg.de
Wohngemeinschaften Güstrow/Krakow
Gustav-Adolf-Straße 8
18273 Güstrow
Telefon: 03843 85590
Telefax: 03843 855910
pstlbnshlf-gstrwd
www.lebenshilfe-guestrow.de
Wohnstätte Arche-Hof Kneese
Dorfstraße 11
19205 Kneese
Telefon: 038876 3105014
Telefax: 038876 3105017
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www.LHW-zukunft.de
Wohnstätte der Lebenshilfe Bad Doberan e.V.
Garvensdorfer Weg 7
18233 Kirch-Mulsow
Telefon: 038297 30258
Telefax: 038297 30259
whnsttt-krch-mlswrcrd
Wohnstätte der Lebenshilfe Rostock gemeinnützige GmbH
Mörikeweg 44 b
18146 Rostock
Telefon: 0381 60091021
Telefax: 0381 60091022
whnstttlbnshlf-rstckd
www.lebenshilfe-rostock.de
Wohnstätte des Lebenshilfswerkes Waren gemeinnützige GmbH
Karl-Liebknecht-Str.2
17192 Waren
Telefon: 03991 1816-80 oder -81
Telefax: 03991 181688
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www.lebenshilfswerk-waren.de
Wohnstätte Feldstraße Hagenow
Feldstraße 73
19230 Hagenow
Telefon: 03883 728180
lhwlhw-vrbndd
www.LHW-zukunft.de
Wohnstätte mit Trainingswohnen
Rühner Landweg 25 a
18246 Bützow
Telefon: 038461 5730
Telefax: 038461 916919
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Wohnstätten der Dreescher Werkstätten gGmbH
Robert-Bunsen-Straße 11
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6354501
Telefax: 0385 6354519
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www.dreescher-werksaetten.de
Wohnstätten für Menschen mit Behinderung
Wismarer Werkstätten GmbH
www.wismarer-werkstaetten-gmbh.de
Wohnstätten Lewitz-Werkstätten gGmbH
Heide-Feld 9
19370 Parchim
Telefon: 03871 628270
Telefax: 03871 628211
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www.lewitz-werkstaetten.de