Bildung ist ein Menschenrecht. Durch den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben die Unterzeichnerstaaten dieses Menschenrecht erneut anerkannt. Bildung, auch und gerade inklusive Bildung vollzieht sich nicht im luftleeren Raum, sondern ist umgeben, eingebunden und abhängig von gesellschaftlichen Werten, Normen und Einstellungen.
Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür eingesetzt, dass Schüler mit geistiger Behinderung teilhaben können an der Erziehung und Bildung in allgemeinen Schulen. Diese schulische Teilhabe reicht von Projekten der Kooperation zwischen Sonder- und allgemeinbildenden Schulen bis hin zum durchgängigen gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung.
Kinder mit geistiger Behinderung können in Mecklenburg-Vorpommern folgende Schulen besuchen:
Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass das Wunsch- und Wahlrecht für den jeweiligen Schultyp bei den Eltern ist.
Das heilpädagogische Zentrum der Lebenshilfe Bützow gemeinnützige GmbH
Pfaffenstraße 8
18246 Bützow
Telefon: 03841 91690
Die Wismarer Werkstätten GmbH
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