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Initiative Transparente Zivilgesellschaft

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Was machen wir - woher kommt das Geld mit dem wir wirtschaften - wer arbeitet für uns und mit welchen anderen Gesellschaften sind wir verbunden? Diese Dinge wollen wir öffentlich und damit für jeden nachlesbar machen.

Der Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb im Sommer 2020 beschlossen, sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland anzuschließen und eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Damit verpflichten wir uns offen zu legen, welche Ziele wir verfolgen, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. 

Alle notwendigen Informationen dazu sind auf dieser Seite veröffentlicht und werden von uns aktuell gehalten.

Derzeit wird unser Antrag geprüft. Das nimmt einige Wochen in Anspruch. Deshalb ist hier noch kein Siegel (das Logo der Initiative) zu sehen. Sobald wir eine Rückmeldung vom Prüfgremium haben, ändern wir das.


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Gebräuchliche Kurzformen sind: 

Landesverband der Lebenshilfe M-V
Lebenshilfe M-V

Der Sitz des Landesverbands ist Schwerin. Die Anschrift unserer Geschäftsstelle lautet:

Landesverband der Lebenshilfe M-V e.V.
Wismarsche Straße 306
19055 Schwerin

Gründungsjahr

Der Landesverband wurde am 30.06.1990 gegründet.wird im Vereinsregister des Amtsgericht Schwerin unter der Vereinsregisternummer VR 260 geführt. Ein aktuellen Vereinsregisterauszug finden Sie hier. Vorlesen

2. Satzung und Ziele des Vereins

Unsere Satzung zum Download finden Sie hier. Vorlesen

Unsere Ziele:
Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien am Leben in unserer Gesellschaft. Die Lebenshilfe in Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung, ihrer Eltern sowie Geschwistern, Fachleuten und Freunden.

Menschen mit geistiger Behinderung sollen alle Chancen erhalten, ihr Leben so selbstständig wie möglich zu gestalten. Die Lebenshilfe setzt sich deshalb für die gesellschaftliche Anerkennung von Menschen mit geistiger Behinderung ein. Sie mischt sich zugunsten der Menschen mit Behinderung in die Politik ein. Außerdem ist die Lebenshilfe ein großer Arbeitgeber.

Die Lebenshilfe ist als ein Zusammenschluss von Eltern und Angehörigen von Menschen mit Behinderungen entstanden. Dementsprechend findet viel Arbeit lokal in unseren 17 Orts- und Kreisvereinigungen (OKV) statt. Eine Übersicht über die OKV finden Sie hier.

Welche Aufgaben hat der Landesverband?

  • Wahrnehmung der Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
  • Mitarbeit in den landesweiten Gremien der Behindertenhilfe
  • Vertretung der Rechte der Menschen mit geistiger Behinderung gegenüber der Landesregierung und Landespolitik
  • Beratung und Unterstützung der Orts- und Kreisvereinigungen sowie ihrer Einrichtungen
  • Landesweite Vernetzung der Gremien des Landesverbandes
  • Fortbildung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter
  • Humanitäre Hilfe in Weißrussland und Georgien.

Wie kann man die Arbeit der Lebenshilfe unterstützen?

  • Sie können Mitglied der Lebenshilfe werden
  • Sie können ehrenamtlich in Ihrer örtlichen Vereinigung mitarbeiten
  • Sie können unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen

3. Bescheide des Finanzamts, Angaben zur Steuerbegünstigung

Den aktuellen Freistellungsbescheid des Landesverbands der Lebenshilfe M-V vom 19.06.2019 finden Sie hier. Vorlesen

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Informationen über unseren ehrenamtlichen Vorstand finden Sie hier.

Informationen über unsere hauptamtliche Geschäftsführung finden Sie hier.

5. Berichte über unsere Tätigkeit

Sie finden auf unserer Website weitere Informationen über unsere Arbeit, unsere Bildungsangebote sowie aktuelle Veranstaltungen und Meldungen. 

6. Personalstruktur

Im Landesverband der Lebenshilfe sind 6 Personen hauptamtlich beschäftigt, davon vier in Teilzeit (2 x 40 Stunden, 1 x 32 Stunden, 2 x 30 Stunden, 1 x 20 Stunden.)

Vier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten in der Geschäftsstelle des Landesverbands in Schwerin. Jeweils eine Mitarbeiterin arbeiten in der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) in Anklam und in Pasewalk.

7. Mittelherkunft und 8. Mittelverwendung

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

Der Landesverband der Lebenshilfe M-V e.V ist Mitglied in verschiedenen Verbänden.

  • In der Bundesvereinigung der Lebenshilfe
  • im Paritätischen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
  • in der Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern

10. Namen von Personen, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

Die Lebenshilfe M-V erhält von folgenden juristischen oder natürlichen Personen jährliche Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:

  • Bundesvereinigung der Lebenshilfe

Alle anderen jährlichen Zuwendungen von einzelnen natürlichen oder juristischen Personen liegen unter zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen. Den größten Teil der Einnahmen des Landesverbands machen die Mitgliedsbeiträge aus.

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