Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen auch, das Recht, ihren Wohnort zu wählen. Sie dürfen selbst entscheiden, mit wem und wie sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht ein Leben in der Gemeinschaft und verhindert Isolation und Absonderung. Das steht im § 9 SGB XII.
Die ersten SportlerInnen des frisch gegründeten Landesverbands Special Olympics MV haben ihre Trikots erhalten.
Mit dabei sind sie bei den nationalen Spielen in Berlin in zwei Wochen. TV Schwerin war dabei und hat berichtet. Sehen Sie den Beitrag hier.
"Ab sofort sind Menschen mit geistiger Behinderung bei uns in M-V Teil einer weltweiten Bewegung für Inklusion im Sport", meint Clemens Russell, frisch gewählter Präsident des Landesverbands und gleichzeitig Geschäftsführer der Lebenshilfe in M-V. Rechtzeitig vor den Special Olympics Worldgames, die 2023 in Berlin stattfinden, können nun auch Mecklenburger Sportler auf dieses Ereignis hin trainieren.
Stellvertretender Präsident ist Matthias Auth, Schatzmeister ist Lars Fröhlke (Verwaltungsleiter Stralsunder Werkstätten)
Lesen Sie hier diekomplette Info.
Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist tief erschüttert über den Krieg in der Ukraine. Sie ruft zu Frieden auf und setzt große Hoffnungen in die Wiederaufnahme diplomatischer Verhandlungen.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „All den mutigen Ukrainerinnen und Ukrainern gehören unsere Solidarität und Unterstützung. In dieser unglaublichen Not dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht vergessen werden. Große Sorgen machen wir uns um die Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Wer kümmert sich um ihre Sicherheit, ihre Betreuung und Versorgung, wenn ein Land auf der Flucht ist? Als Lebenshilfe stehen wir bereit Hilfe zu leisten, wenn Flüchtlinge mit Behinderung aus der Ukraine nach Deutschland kommen.“
Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen stehen heute im Mittelpunkt der mecklenburgweiten Gedenkveranstaltung „Erinnern, Betrauern, Wachrütteln“. Viele von ihnen wurden während der Nazizeit ermordet oder zwangssterilisiert. „Diese Verbrechen müssen wir in Erinnerung behalten. Unsere Verantwortung ist es, eine inklusive Gesellschaft zu gestalten. Wir treten rassistischem, antidemokratischem Gedankengut klar entgegen“, sagt Clemens Russell, Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe M-V e.V.
Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung.
Seit 2008 wird in Mecklenburg-Vorpommern jährlich in der trialogischen Veranstaltungsreihe „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN“ der Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen und körperlichen Behinderungen gedacht, welche im Nationalsozialismus zwangssterilisiert oder im Rahmen der „NS-Euthanasie“ auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns ermordet oder von hier in die Vernichtungslager deportiert wurden.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie lädt in diesem Jahr zu einer digitalen Zusammenkunft ein. Hier finden Sie das Programm
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Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Hier lesen Sie die komplette Mitteilung der Bundesvereinigung.
Am 16.12.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der Gesetzgeber müsse „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage treffen.
Im Beschluss aus Karlsruhe heißt es, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird.
Erklärend dazu finden Sie diesen Beitrag von Deutschlandfunk Kultur sowie zusätzlich hier den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021.
Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung – damit alle gleichberechtigt teilhaben können. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat ihre wichtigsten Forderungen für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Familien und den Koalitionsvertrag einfach erkennbar gegenübergestellt.
Direkt nach der Flutkatastrophe, die auch bei der Lebenshilfe Menschenleben gekostet hat, hat der Landesverband M-V wie so viele anderen auch, versucht zu helfen, soweit dies aus der Ferne möglich war.
Am 28. November 2021 machte Clemens Russell in Koblenz Halt auf einer Reise zu seiner Famille in Belgien. Dabei zeigte sich, es ist noch viel zu tun, wenngleich die größten Nöte behoben sind.
Als Zeichen des wiederkehrenden Alltags brachte er Peter Christmann von der Lebenshilfe Ahrweiler die MV-Kalender mit. Sie werden von Menschen mit Beeinträchtigungen in einem Kunstworkshop gestaltet.
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember hält das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wach. Auch in unserem Land.
In der Koalitionsvereinbarung M-V heißt es: „Die Inklusion ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.“ Inklusion berührt alle Lebensbereiche. Ihr Kern: Alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen – auch denen mit Beeinträchtigungen – gleichermaßen zu ermöglichen. Inklusion umzusetzen bedeutet, die gesellschaftlichen Strukturen, also die als „allgemein" verstandenen Orte, Dienste und Einrichtungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen auffindbar, zugänglich und weitgehend selbstständig nutzbar sind.
„Wie Inklusion in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll, dazu suchen wir vergeblich ...
Wohnraum für Menschen mit Behinderung fehlt. Lesen Sie hier mehr.
Als Fachkraft (m/w/d) im Ambulant unterstützten Wohnen (AUW) sind Sozialpädag*innen, (Diplom)-Pädag*innen, Heilerzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Erzieher*innen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation/Erfahrungen im Bereich Sonderpädagogik anerkannt.
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Als Fachkraft (m/w/d) anerkannt sind gemäß § 2 Abs. 2 KiFöG M-V u. a. Heilerzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen, Sozial- und Sonderpädagog*innen.
Seit 1991 ist die Wismarer Werkstätten GmbH eine wichtige Adresse für Teilhabe und Inklusion. Als gemeinnützige Einrichtung für Menschen mit Behinderung sind wir für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen da. Wir sorgen dafür, dass sie die nötige Begleitung und Betreuung erhalten, um ein selbstbestimmtes und glückliches Leben zu führen.
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - auch online unter www.wismarer-werkstaetten.de/karriere
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Als Fachkraft (m/w/d) sind Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Diplom-Sozialpädagog*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Erzieher*innen mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung oder Ergotherapeut*innen anerkannt.
Der Aufgabenbereich umfasst die persönliche Förderung, Anleitung und Betreuung der in den besonderen Wohnformen lebenden Menschen mit Behinderung.
Seit 1991 ist die Wismarer Werkstätten GmbH eine wichtige Adresse für Teilhabe und Inklusion. Als gemeinnützige Einrichtung für Menschen mit Behinderung sind wir für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen da. Wir sorgen dafür, dass sie die nötige Begleitung und Betreuung erhalten, um ein selbstbestimmtes und glückliches Leben zu führen.
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Sie erledigen alle Aufgaben im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung einschließlich solcher mit Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung und der Zuarbeiten zum Jahresabschluss.
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Du möchtest dich klar und deutlich ausdrücken können?
● Du fühlst dich oft missverstanden?
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Charlotte Schön, Rhetoriktrainerin, schulte einige Teilnehmer des Lebenshilferats. Aktiv zuhören, was sende ich aus und was kommt beim Empfänger an? Wie kann ich das merken und verbessern? Was macht gute Kommunikation aus?
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Lange ersehnt von vielen in den besonderen Wohneinrichtungen und im ambulant betreuten Wohnen der Wismarer Werkstätten war er: Der 2. Impftermin am 19. Februar. Inzwischen ist auch die Wartezeit nach der Impfung vorbei und die Menschen arbeiten wieder in den Werkstätten bzw. Tagesgruppen. Bei allen hatte die Impfung keine oder nur leichte Nebenwirkungen. Positionslicht 13 2021
Medienmitteilung zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2021
Berlin. Menschen mit Down-Syndrom haben Angst und fühlen sich durch vorgeburtliche Bluttests diskriminiert. Ob ein ungeborenes Baby Trisomie 21 hat, kann heute zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft festgestellt werden. Dazu wird das Blut der Mutter getestet und bei einem positiven Test über eine weitere Untersuchung die Diagnose gestellt. Lautet das Ergebnis Down-Syndrom, wird das Kind in den meisten Fällen abgetrieben, manchmal schon vor der Diagnose. Dabei ist ein solcher Bluttest nicht zuverlässig, vor allem bei jüngeren Frauen gibt es einen hohen Anteil an falschen Resultaten. Daher muss vor der Untersuchung eine Beratung stehen, damit klar ist, was der Test kann und was nicht. Außerdem darf es nicht zu einer Reihenuntersuchung kommen und der Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe zum bevorstehenden Welt-Down-Syndrom am 21. März.
Mit einem Offenen Brief hatten sich Verbände und Einzelpersonen im Februar an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt und auf die Mängel bei der Beschlussfassung hingewiesen – da er die hohe Zahl falsch positiver Resultate nicht berücksichtigt. Anfang März hatte die Lebenshilfe als Teil des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert, den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien erneut zu beraten. Im Verfahren beim G-BA sind Widersprüche und die in der Bundestagsdebatte vom 11. April 2019 zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen der Parlamentarier nicht berücksichtigt. Der G-BA entscheidet auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über die Kassenfinanzierung des Bluttests. Die bisherigen Ergebnisse lassen jedoch befürchten, dass der Test zur Regel in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist. Reihenuntersuchungen hatten die Abgeordneten in ihrer Orientierungsdebatte von 2019 ausdrücklich abgelehnt.
„Ich bin 43 Jahre alt und habe das Down-Syndrom. Ich komme gut zurecht, bin als Schauspieler anerkannt. Aber diese Bluttests machen mir wirklich Angst. Wird es uns dann irgendwann nicht mehr geben? Deshalb fordere ich, dass der Bundestag dazu noch einmal berät“, sagt der Berliner Sebastian Urbanski, der sich ehrenamtlich im Bundesvorstand der Lebenshilfe engagiert.
Offenen Brief an den G-BA
und die gemeinsame Erklärung des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“
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Weitere Informationen zum vorgeburtlichen Bluttest finden Sie hier:
https://www.lebenshilfe.de/mitmachen/aktiv-werden/1221-trisomie-bluttest/
der Landesverband der Lebenshilfe in Mecklenburg -Vorpommern bemüht sich den Herausforderungen rund um die Corona Krise zu begegnen. Die Menschen, die Sie und wir betreuen und begleiten brauchen unsere besondere Zuwendung und Aufmerksamkeit. Das Corona Virus ist abstrakt, nicht sichtbar und besonders gefährlich für gesundheitlich vorbelastete Personen. Die Einschränkungen in unserem Alltag sind nicht leicht zu vermitteln.
Wir bemühen uns nach Kräften, dass die Politik unsere Arbeit in der Eingliederungshilfe wahrnimmt und sichert. Wir bemühen uns, dass Ihre Arbeitsplätze sicher sind und wir unsere Angebote auch in schwierigen Zeiten aufrecht erhalten.
Keiner agiert allein. Alle Partner der Lebenshilfe im Land werden vernetzt, wir machen uns Mut und tauschen auch bundesweit Erfahrungen aus. Wir motivieren unsere Partner, ihre Bedarfe für Hilfe und Unterstützung mitzuteilen, damit wir es an die Politik weitergeben.
Auf unserer Website und auf Facebook aktualisieren wir wichtige Information.
Ihre Arbeit vor Ort in den Wohnstätten, Werkstätten, den ambulanten Diensten und den Verwaltungen, Ihre Motivation, Kreativität und Einsatzbereitschaft sind das Salz in der Suppe.
Für diesen Einsatz bedanken wir uns sehr herzlich.
Herzlichen Dank und (!) bleiben Sie gesund.
Ihre
Dr. Antje Bernier und Clemens Russell
Vorsitzende des Landesverbands der Lebenshilfe und Landesgeschäftsführer
Es kann immer mal Streit und Ärger geben. Viele Probleme können Sie selber lösen. Aber nicht alle.
Denn manche Sachen können Angst machen. Gerade dann ist es wichtig, etwas zu sagen.
Ein anderes Wort dafür ist: sich beschweren.
Tel. 08000 118 018
L E B E N S H I L F E - R A T - D I G I T A L trifft sich regelmäßig.
Für die Teilnahme oder für weitere Informationen sprechen Sie uns direkt an: wschwlbnshlf-mvd
Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen Lebenshilfe-Kalender, gestaltet von Künstlern und Künstlerinnen aus den Einrichtungen.
Einen ersten Einblick in die Bilderauswahl gibt es auf unserer Facebook-Seite.
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