04. Mai 2022
Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen auch, das Recht, ihren Wohnort zu wählen. Sie dürfen selbst entscheiden, mit wem und wie sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht ein Leben in der Gemeinschaft und verhindert Isolation und Absonderung. Das steht im § 9 SGB XII.
Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen auch, das Recht, ihren Wohnort zu wählen. Sie dürfen selbst entscheiden, mit wem und wie sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht ein Leben in der Gemeinschaft und verhindert Isolation und Absonderung. Das steht im § 9 SGB XII.
Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen werden in M-V größtenteils in besonderen Wohnformen betreut.
Menschen mit geistiger Behinderung haben nicht die gleichen Chancen wie Menschen mit körperlichen Behinderungen, selbstbestimmt zu wohnen. Sie haben wenig Wahlmöglichkeiten, wo und wie sie wohnen wollen. Die bestehenden Plätze reichen nicht mehr aus. Wir brauchen allein in den Einrichtungen der Lebenshilfe in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200 neue Wohnplätze. Menschen, die alleine wohnen wollen, sind noch gar nicht mitgezählt.
Die Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung muss individueller werden. Das nennt man „personenzentriert“. Das hat auch der Gesetzgeber so geregelt in § 90 SGB IX.
Barrierefreies Bauen ist teuer. Viele Menschen mit Behinderungen erhalten Sozialhilfe, auch für die Unterkunft und das Wohnen. Diese Sätze sind sehr niedrig. Sie betragen 6,50 Euro pro Quadratmeter. Barrierefreie Wohnungen kosten derzeit 14 bis 16 Euro Miete pro Quadratmeter.
Der Gesetzgeber hat eine Lösung für diesen Mehrbedarf. Das ist in § 35 Abs. 1 SGB XII und § 77 SGB IX geregelt. Demnach müssen die Kosten übernommen werden. Diese Regelungen werden aber einfach nicht umgesetzt.
Barrierefrei und damit gesetzeskonform heißt:
Menschen mit Behinderungen wollen so individuell leben wie andere auch. Manche Menschen wollen alleine leben. Andere möchten am liebsten in ein Mehrgenerationenhaus ziehen. Wir haben gefragt: So stellen sie sich Wohnen vor:
Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) müssen Länder und Kommunen an einem Strang ziehen.
Aber auch die Bauwirtschaft, die Ideen von Planerinnen und Planern und die Erfahrungen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind gefragt, um gemeinsam einen wichtigen Strukturwandel auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen.
Staatliche Leistungen müssen an die individuellen Bedarfe der jeweiligen Person gerecht werden. Gesetze wie §90 SGB IX müssen umgesetzt werden!
An den Landtag, die „kommunale Familie“, die Wirtschaft und die freie Wohlfahrt werden Forderungen gerichtet:
Online: https://www.openpetition.de/petition/online/barrierefreies-wohnen-fuer-menschen-mit-geistiger-behinderung-muss-bezahlbar-sein
In Papierform: Herunterladen (PDF, 70 KB) und Unterschriften sammeln
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.